Hornetsecurity erlaubt das Versenden von Newslettern über seine Relays, allerdings ist es wichtig, dass diese Newsletter einige Standards einhalten. Das Einhalten dieser Standards dient dem Schutz aller Hornetsecurity-Kundeng, da es ansonsten dazu kommen kann, dass die Relays auf eine Blacklist gesetzt werden und es dadurch zu starken Serviceeinschränkungen kommt.
Voraussetzung zum Newsletter-Versand
Hornetsecurity orientiert sich an den Richtlinien des eco Verband der Internetwirtschaft E.V. welche auch für alle Kunden empfehlenswert sind. Sie können dies über das folgende PDF einsehen:
https://www.eco.de/wp-content/uploads/2017/05/eco_best_practices_fur_e-mail-marketing.pdf
Die folgenden Punkte sind allerdings für jeglichen Newsletter-Versand verpflichtend:
- Die Richtlinien für den Opt-In müssen befolgt werden
- Die Richtlinien für den Opt-Out müssen befolgt werden
Die rechtlichen Mindestansprüche können hier von Land zu Land variieren, Hornetsecurity verwendet global den deutschen Rechtsrahmen als Mindeststandard, welcher von allen Kunden erfüllt werden muss. Sollte das Recht im Herkunftsland strengere Richtlinien vorgeben, dann müssen diese zusätzlich erfüllt werden.
Opt-In
Ein Opt-In soll stattgefunden haben, wie im eco Leitfaden beschrieben.
Opt-Out
Der Newsletter muss dem Empfänger die Möglichkeit bieten:
- Über einen Link (Unsubscribe, Abmelden, o.ä.) den Newsletter abzubestellen
- Die Abmelde-Option muss für den Empfänger klar sichtbar und einfach zu erreichen sein
- Die Abmeldung muss:
- Voll- oder halbautomatisiert erfolgen
- Von überall erfolgen können und nicht abhängig vom Gerät sein
- Über einen Unique Identifier erfolgen
- Der abgemeldete Empfänger muss permanent ausgetragen werden
Erklärung zum Unique Identifier: Der Abmeldeservice muss selbständig erkennen, dass die Abmeldung zu der E-Mail-Adresse gehört, an welche dieser Newsletter geschickt wurde.
Damit wird verhindert, dass der Kunde gezwungen wird, seine E-Mail-Adresse oder sonstige persönlichen Angaben zu machen, die zur Identifikation dienen können. Ebenfalls können dadurch Probleme mit Weiterleitungen oder ähnlichem verhindert werden.
Bei Nichteinhaltung
Sollten die oben genannten Anforderungen nicht erfüllt sein, behält sich Hornetsecurity das Recht vor, den Versand über seine Relays kurzfristig zu blockieren, bis die Anforderungen komplett erfüllt wurden. Diese Sperrung wird angekündigt und nach Ankündigung wird eine Frist von 4 Wochen* gesetzt, um das Problem zu beseitigen. Sollte innerhalb dieses Zeitraumes das Verhalten nicht geändert werden, kommt es zum vorher genannten Blocken.
Es wird daher der Einsatz einer professionellen Newsletter-Software empfohlen, oder die Inanspruchnahme eines auf Newsletter Versand spezialisierten Dienstleisters, welcher die oben genannten Punkte für Sie sicherstellt.
*Sollte es zu starken Einschränkungen bei den Hornetsecurity-Kunden durch den Newsletterversand kommen, kann es nötig sein, diesen Zeitraum zu beschränken oder eine Sperrung sofort durchzuführen.
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