1) Was ist UCEPROTECT?
UCEPROTECT veröffentlicht drei verschiedene Sperrlisten mit IP-Adressen, die für vermeintlich missbräuchliches Verhalten bekannt wurden. Diese Listen können heruntergeladen und benutzt werden können. UCEPROTECT greift hierbei auf Listen wie Backscatterer zurück, bei denen E-Mails durch Bounce E-Mails auf der Blacklist verzeichnet werden. Backscatter sind automatische Antworten via E-Mail wie Nicht-Zustellbarkeitsberichte, Zustellbestätigungen und Abwesenheitsnotizen (oder auch sog. Bounce-Nachrichten). Falls der Absender der ursprünglichen E-Mail gefälscht ist, kann es passieren, dass besagte E-Mails an unschuldige dritte Personen zugestellt werden.
2) Was ist die Blacklist von UCEPROTECT?
UCEPROTECT nutzt für dessen Kunden, eigene Spamfallen und Blacklisten, darunter auch die von Backscatterer, sowie eigens gefertigte Listen, die sich aus deren Kundenrückmeldungen ergeben.
3) Warum werden IP-Adressen von Hornetsecurity auf UCEPROTECT gelistet?
Falls der Empfänger einer E-Mail, UCEPROTECT als Blacklist nutzt, können auch unsere ausgehenden IP-Adressen auf diese Liste gesetzt werden, sobald eine Bounce-Nachricht über uns versendet wird. Auch eigenmächtige Gründe können hierfür eine Rolle spielen, die sich UCEPROTECT vorbehält. Außerdem verwendet UCEPROTECT darüber hinaus eine Filterung, auf die Technik des Sendercallouts (Sender Verifiy). Wir können als Anti Spam Service, jedoch ohne solche Abfragen, keine Services erbringen, was jedoch von UCEPROTECT nicht unterschieden wird. Jede Form, die als DDoS Angriff gedeutet werden könnte, kann in einem Blacklisting enden, auch wenn der Traffic legitim ist.
4) Beantragt Hornetsecurity die Entfernung der eigenen IP-Adressen aus der Blacklist von UCEPROTECT?
Auch Sie versenden regelmäßig solche Bounce-Nachrichten über uns. Wir sind als Ihr externer E-Mail-Security-Provider dazu verpflichtet, diese E-Mails rechtmäßig zuzustellen. Daher betrachtet Hornetsecurity diese E-Mails nicht als Spam. Sollte es sich hierbei um Spam handeln, verfügen wir über die notwendigen technischen Maßnahmen, um dies zu verhindern und machen den Sender darüber aufmerksam. Der Betreiber der Blacklist ist zudem als nicht seriös anzusehen, da er die Freischaltung nur gegen Gebühr vornimmt, unabhängig davon, ob der Versender den Mailbetrieb tatsächlich stört. Aus diesen Gründen wird Hornetsecurity nicht die Entfernung unserer IP-Adressen aus der UCEPROTECT Blacklist beantragen.
5) Was kann ein Kunde von Hornetsecurity tun, wenn seine E-Mails aufgrund der Blacklist von UCEPROTECT abgewiesen werden?
Wer diese Liste zum Blockieren verwendet, ohne die Folgen der zwingend auftretenden "False Positives" durch eine Whitelist abzufedern, muss damit rechnen, dass ihn auch legitime E-Mails nicht erreichen. Der Kommunikationspartner sollte die Blacklist von UCEPROTECT nicht als einziges Klassifizierungskriterium verwenden. Die Konfiguration eines Mail-Servers ist jedoch alleinige Angelegenheit dessen Betreibers. Hornetsecurity kann dem Betreiber des betroffenen Mail-Servers lediglich Empfehlungen aussprechen. Wir empfehlen Ihnen, den Kontakt zum Kommunikationspartner aufzunehmen, sollte es zu einem solchen Fall kommen.